Die 12. Landessynode hat am 22.11.1999 einen Beschluss zur Durchführung des Umweltaudits in den Evangelischen Kirchengemeinden in Württemberg gefasst.
Der Oberkirchenrat wird gebeten
Die Landessynode hat mit der Verabschiedung der Ökologischen Leitlinien einen wichtigen Schritt in der Wahrnehmung ihrer Schöpfungsverantwortung getan. Viele Einrichtungen und Kirchengemeinden haben diese Leitlinien als Impuls aufgenommen, wofür die Synode dankt.
Pilotprojekte zum Umweltaudit gab es im Evangelischen Gemeindedienst für Württemberg, im Haus Birkach und in Fildergemeinden. Das Audit erwies sich als hilfreiches Instrument, das Ziel »Bewahrung der Schöpfung« konkret umzusetzen.
Umweltaudits für alle Bereiche der Landeskirche sind ein langfristiges Ziel. Schrittweise sollen alle belastenden Auswirkungen auf die Umwelt erfasst werden, um dann Ziele zur Verminderung nachteiliger Auswirkungen zu bestimmen.
In einem ersten Schritt könnte auf der Ebene der Kirchengemeinden und Kirchenbezirke die Verminderung des Energieverbrauchs angestrebt werden. Zur Durchführung eines solchen Energiesparprojektes ist neben der Erfassung der Verbrauchsdaten, der Entwicklung von Sparzielen auch ein System zur Überprüfung der Plan- und Zieldaten erforderlich.
Die Organisation und Steuerung solcher Projekte in einem Kirchenbezirk macht die Schulung der Verantwortlichen nötig. Hierzu brauchen die Kirchengemeinden und Kirchenbezirke Unterstützung und Begleitung. Dies soll in Pilotprojekten erarbeitet werden.
Darüber hinaus sollen bereits vorhandene Erfahrungen und Erkenntnisse (z. B. Energiemanagement in der Gesamtkirchengemeinde Tübingen) einbezogen werden. Die eigenen Vorteile bei konsequenter Setzung von Einsparzielen bilden einen Anreiz, sich auf ein solches Projekt einzulassen. Der zeitliche Rahmen einer solchen Maßnahme muss überschaubar sein.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Wie bereits 2006 fand auch im Jahr 2009 eine Evaluation von Umweltmanagement in Kirchengemeinden...
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