| Name | Titel | Vorname | Ort |
| Cords |
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Dietmar |
Wangen |
| Moltmann-Hermann |
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Johanna |
Bad Wurzach |
| Ruckh |
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Manfred |
Waldenbuch |
| Weiland |
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Stefan |
Mögglingen |
Die Kirchlichen UmweltrevisorInnen zertifizieren Kirchengemeinden auf dem Weg zum umweltgerechten Handeln, wenn diese ein Umweltmanagementsystem aufgebaut haben, eine Umweltprüfung gemacht, sich Umweltleitlinien gegeben, ein Umweltprogramm erarbeitet haben und auf dem Weg der ständigen Verbesserung sind. Beschrieben ist dies in der Kirchlichen Umweltmanagementverordnung der Württembergischen Landeskirche (KUMV) vom Oktober 2005.
Diese kirchliche Verordnung ist analog der jeweils gültigen EMAS-Verordnung der europäischen Union (eco management and audit scheme). Qualitativ ist der Grüne Gockel EMAS ebenbürtig.
Die Unterschiede:
- Gemeinden, die nach KUMV begutachtet werden, werden von ehrenamtlichen sog. „Kirchlichen UmweltrevisorInnen“ begutachtet – diese ehrenamtlichen Mitarbeitenden haben eine Ausbildung zur Kirchlichen Umweltauditorin / zum Kirchlichen Umweltauditor (KUA) gemacht, mindestens 2 Gemeinden auf dem Weg der Einführung als KUA selbst begleitet und beraten und eine Zusatzausbildung gemacht. Diese Zusatzausbildung bietet im Moment der VKUM e.V. an. Gemeinden, die nach EMAS begutachtet werden, werden von Gutachtern bzw. Gutachterinnen validiert, die ebenfalls dafür ausgebildet sind, bei der Deutschen Akkreditierungsgesellschaft (DAU) eine Prüfung ablegten und für den Bereich der Kirchengemeinden / Kindertageseinrichtungen zugelassen sind bzw. für die entsprechenden Bereiche, die hier auftauchen.
- Es gibt eine EMAS-Liste der EU und eine Registrierungsliste der Evang. Landeskirche in Württemberg.
In die EU-Liste werden Betriebe, Organisationen und Kirchengemeinden aufgenommen, die nach EMAS validiert bzw. revalidiert werden.
In der Liste der Evang. Landeskirche in Württemberg werden alle Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen in Württemberg registriert, die ein Umweltmanagementsystem einführten und sich validieren ließen.
Für die Eintragung ins EMAS-Register werden Sie – wird die Kirchengemeinde von einem externen Gutachter überprüft – validiert. Diese Kirchengemeinden werden immer auch in die landeskirchliche Liste mitaufgenommen.
Die Eintragung in die EMAS-Liste erfolgt über die IHK. Die Eintragung in die landeskirchliche Liste erfolgt über die Geschäftsstelle Grüner Gockel.
Kirchengemeinden, die sich nach der landeskirchlichen Verordnung (KUMV) von ausgebildeten Ehrenamtlichen überprüfen ließen, werden (nur) in die landeskirchliche Liste eingetragen und erhalten den Grünen Gockel.
Links: www.emas.de/teilnahme/wer-hat-schon-emas, nach dem Grünen Gockel validierte Gemeinden. - Kirchengemeinden nach EMAS erhalten ein Schild mit EMAS + Grünem-Gockel-Logo + der jeweiligen Registriernummer. Kirchengemeinden nach KUMV erhalten ein Schild mit dem Grünen Gockel und der landeskirchlichen Registriernummer.
- Es gibt sprachliche Unterschiede: Bei EMAS heißt der Bericht für die Öffentlichkeit am Ende der 1. Phase und dann alle 3 Jahre „Umwelterklärung“, in der KUMV „Umweltbericht“. Bei EMAS heißt der/die, der die Gemeinde bzw. deren Umweltmanagement begutachtet, „Gutachter/in“, nach KUMV „Kirchliche/r Umweltrevisor/in“.